Piazza Tribunale 1 - 39100 BOLZANO
Gerichtsplatz Bozen Parteienverkerhr von 9:30 bis 13:30 Uhr.
e-mail Adresse: esecuzioni.tribunale.bolzano@giustizia.it
IMMOBILIENVERSTEIGERUNGEN WAS MUSS ICH WISSEN ?
WO FINDET MAN DIE KANZLEI FÜR IMMOBILIENVERSTEIGERUNGEN?
Die Kanzlei, die für die Immobilienversteigerungen zuständig ist, befindet sich im ersten Stock am Landesgericht Bozen, Eingang Seite Italienstraße Zimmer 14, 15 und 16.
Die Immobilienversteigerungen werden in den Tageszeitungen „Alto Adige“, „Dolomiten” und in den Wochenblättern “FF” und “Bazar” veröffentlicht. Nachdem Sie von der Versteigerung erfahren haben, können sie mit dem Verwahrer kontakt aufnehmen, der ihnen die Abwicklung der Versteigerung erklärt und ihnen die Immobilie zeigt.
WAS TUN, FALLS SIE ETWAS FINDEN, DAS SIE INTERESSIERT?
Sie müssen das Gutachten zur betreffenden Immobilie vollinhaltlich und aufmerksam lesen; sie können es auch von der Internetseite herunterladen.
Sollten Sie sich anschließend für den Kauf der Immobilie entscheiden, so ist ein entsprechender Teilnahmeantrag zu hinterlegen.
WAS IST DER TEILNAHMEANTRAG?
WO FINDEN SIE IHN?
WO UND WANN IST ER ZU HINTERLEGEN?
Der Teilnahmeantrag ist ein Vordruck, der mit den persönlichen Daten, den Eckdaten der Versteigerung, an der Sie teilnehmen möchten – welche Sie eventuell dem Zeitungsinserat oder der Internetseite entnehmen können -, und dem von Ihnen gebotenen Preis auszufüllen ist, der dem veröffentlichten Ausgangspreis entsprechen oder diesen überbieten kann.
Das Formular kann im Internet heruntergeladen werden und ist mit einer Stempelmarke zu 14,62 € zu versehen.
WICHTIG: Der Teilnahmeantrag muss mit der Unterschrift der Person versehen sein, die den Kauf beabsichtigt und auf welche anschließend die Immobilie lauten wird. Es wird Ihnen nicht möglich sein, im Namen und für Rechnung einer anderen Person teilzunehmen, es sei denn Sie verfügen über eine notarielle Spezialvollmacht bzw. ein Rechtsanwalt nimmt „für eine zu ernennende Person“ an der Versteigerung teil.
Dem Teilnahmeantrag ist ein Zirkularscheck lautend auf “Immobiliarexekution Nr. “ über 10% des angebotenen Preises beizulegen (mehr zu dem Scheck siehe unten).
Dies alles ist in einem geschlossenen Umschlag einzureichen, auf dem sie den Namen des Richters, das Datum des Verkaufes und den Namen der Person, die das Angebot hinterlegt, angeben: Bitte nicht, die Versteigerung angeben, an welcher Sie teilnehmen möchten. Die Umschläge werden dann am Versteigerungstag vom Richter geöffnet.
Der Teilnahmeantrag ist in der Kanzlei innerhalb 12:00 Uhr des Tages vor der Versteigerung zu hinterlegen.
Achten Sie bitte darauf, dass der Teilnahmeantrag bindend ist, d.h. es wird nicht möglich sein, das eigene Angebot zurückzuziehen. Sollten Sie folglich der einzige Bieter sein, so sind Sie bei sonstigem Verlust der Kaution (Scheck über 10%) zum Kauf verpflichtet. Weitere Details und Informationen unter “la riforma delle esecuzioni immobiliari” auf der Internetseite www.tribunaledibolzano.net oder beim vom Richter ernannten Verwahrer.
WOZU DIENT DER ANGEFORDERTE SCHECK?
Der Scheck über 10% dient als Kaution und wird beim Kauf anschließend vom endgültigen Zuschlag abgezogen.
IST DIE REGISTERSTEUER TATSÄCHLICH SO HOCH?
Wenn der Ersteigerer Anrecht auf die begünstigte Registergebühr für die Erstwohnung hat (siehe dazu die guida fiscale della casa, link auf der Hauptseite, zur Zeit nicht auf deutsch verfügbar) kann er mit einem schriftlichen Antrag und mit Einverständnis des Richters statt 15 %, 3 % plus 836,00 Euro für Spesen einzahlen.
Weitere Informationen darüber und über die Wohnbauförderung in Südtirol auf der oben angegebenen Internetseite.
Weitere Steuererleichterungen sind auch für Landwirte vorgesehen, Informationen beim Amt für bäuerliches Eigentum, Telefon 0471415030 oder 0471415031.
VERLIEREN SIE DIESEN SCHECK BZW. EINEN TEIL DAVON, WENN SIE NICHT KAUFEN?
Er wird Ihnen am selben Tage der Versteigerung in Anwesenheit des Richters und des Kanzleibeamten rückerstattet. Der einzige Betrag, den Sie nicht mehr zurückbekommen, sind 14,62 Euro für Stempelmarken, die für die dn Teilnahmeantrag notwendig waren.
WIE ERFOLGT DIE VERSTEIGERUNG?
Die Versteigerung erfolgt in einem Verhandlungssaal und ist öffentlich.
Der Richter wird die Umschläge öffnen, die Anbieter rufen und die angebotenen Preise mitteilen. Es wird immer möglich sein, auch anlässlich der Versteigerung, einen höheren Preis als den Höchstbetrag unter Einhaltung eines Mindestaufschlags, der Ihnen vom Richter mitgeteilt wird, anzubieten.
WAS SIE TUN MÜSSEN, FALLS IHNEN DER ZUSCHLAG ERTEILT WIRD.
Am Ende der Versteigerung werden Sie sich beim Kanzleibeamten melden, der ihnen die notwendigen Unterlagen mitteilen wird, die Sie einzureichen haben. WICHTIG: Die Begleichung des Versteigerungspreises hat bei sonstigem Verlust der Kaution (Scheck über 10%) innerhalb 60 Tagen ab Versteigerungstag zu erfolgen; zugleich müssen sie 15 % des Zuschlagspreises für die anfallenden Spesen einzahlen, der nicht verwendete Betrag wird zurückerstattet. Siehe auch weiter oben den Abschnitt über die Registersteuer.
WIRD IHNEN DIE ANGEKAUFTE IMMOBILIE FREI VON BELASTUNGEN ÜBERTRAGEN?
Es werden sämtliche Hypotheken und Pfändungen gelöscht, auch wenn der bezahlte Preis nicht genügen wird, um sämtliche Gläubiger zu befriedigen. WICHTIG: Allfällige Fruchtgenüsse, Wohnungsrechte, Pachtverträge über mehr als neun Jahre, Dienstbarkeiten oder andere Belastungen, die vor der Pfändung ins Grundbuch eingetragen worden waren, werden durch den Verkauf nicht gelöscht. Was hingegen die Löschung allfälliger Landesauflagen anbelangt, wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt der Landesverwaltung, Telefon 0471415600 oder 0471415601. Wir empfehlen Ihnen, das Gutachten genausestens durchzulesen, um es auf solche Belastungen hin zu überprüfen.
WIE HABEN SIE SICH ZU VERHALTEN, WENN DIE IMMOBILIE VOM SCHULDNER BESETZT IST?
Falls der Schuldner die Immobilie nicht räumen sollte, können sie sich an den vom Richter ernannten Verwahrer wenden, der die Zwangsräumung durchführen wird, seine Spesen und Honorare gehen zu lasten der Prozedur.
Eventuelle nicht bezahlte Kondominiumsspesen gehen für das laufende und für das Vorjahr zu lasten des Käufers.